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Kreditorenprüfung · für mittelständische Betriebe mit Wareneinkauf

Zu viel gezahlt.
Zurückgeholt.

Doppelzahlungen. Rechnungen, die von der Vereinbarung abweichen. Gutschriften, die nie verrechnet wurden. Boni, die niemand abgerufen hat. Wir prüfen Ihre Kreditorendaten der letzten vierundzwanzig Monate — und holen zurück, was sich belegen lässt.

Wie wir arbeiten: Vergütet werden wir ausschließlich als Anteil an Beträgen, die tatsächlich realisiert werden — als Zahlung, Verrechnung, Gutschrift oder Forderungsverzicht, 15 % bis 500.000 €, 12 % darüber. Ohne belegten Fund entsteht kein Vergütungsanspruch. Wir sagen Ihnen vorher keinen Betrag zu: Was in Ihren Daten liegt, wissen wir vorher nicht.

Was wir prüfen

Elf definierte Muster, alle aus Daten, die Ihre Buchhaltung ohnehin hat.

Rückholung

Doppelzahlungen

Dieselbe Rechnung zweimal bezahlt. Rechnung und Gutschrift beide überwiesen. Nach einer Mahnung ein zweites Mal gezahlt. Einmal brutto, einmal netto gebucht. Unstrittig, sobald belegt.

Rückholung

Kreditoren-Dubletten

Derselbe Lieferant unter zwei Kreditorennummern — nach einer Umfirmierung, einer abweichenden Schreibweise oder einem Zahlendreher in der Rechnungsnummer. Ihr System sieht zwei verschiedene Belege.

Rückholung

Rechnungsabweichungen

Der berechnete Preis weicht von Bestellung oder Konditionsblatt ab. Vereinbarte Rabatte fehlen. Fracht berechnet, obwohl frei Haus vereinbart war.

Rückholung

Offene Gutschriften

Gutschriften, die gebucht, aber bei der nächsten Zahlung nie abgezogen wurden. Das Geld liegt beim Lieferanten.

Rückholung · bis 3 Jahre rückwirkend

Boni und Staffeln

Vereinbarte Jahresboni, die nicht oder zu niedrig gutgeschrieben wurden. Staffeln, die erreicht, aber nicht abgerechnet wurden. Werbekostenzuschüsse, die nie abgerufen wurden.

Optimierung — nicht vergütungsrelevant

Skonto

Zwei Prozent Skonto bei zehn Tagen entsprechen rund 36 % Zinsen im Jahr. Kaum ein Betrieb kennt seine Skontoquote. Wir zeigen sie Ihnen — abgerechnet wird sie nie, weil es künftiges und kein zurückgeholtes Geld ist.

Ob eines dieser Muster bei Ihnen greift, sagt der Vorbefund. Ein Export Ihrer zwanzig größten Lieferanten. Rückmeldung in 48 Stunden. Kostenlos.
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Was Sie bekommen

Keine Hochrechnung, keine Potenzialschätzung, keine Vergleichswerte aus fremden Betrieben.

Sie bekommen eine Befundliste. Jede Position trägt Belegnummer, Betrag, Buchungsdatum, den Grund der Beanstandung und das Datum, bis zu dem sich der Anspruch noch holen lässt. Ihre Buchhaltung kann jede Zeile in Ihrem eigenen System nachschlagen, ohne uns zu fragen.

Was Ihre Buchhaltung nicht bestätigt, wird nicht verfolgt und nicht abgerechnet. Was Sie streichen, wird nicht angesprochen — auch dann nicht, wenn wir es für berechtigt halten.

Wie viel dabei herauskommt, sagen wir Ihnen nicht vorab. Das hängt von Ihrem Einkaufsvolumen, Ihrer Lieferantenstruktur und der Qualität Ihrer Prozesse ab — und niemand, der Ihre Daten nicht gesehen hat, kann es seriös beziffern. Deshalb ist der Vorbefund kostenlos: Er beantwortet genau diese Frage, mit Ihren Zahlen, in achtundvierzig Stunden.

Wie es abläuft

Ihr Aufwand insgesamt: höchstens drei Stunden, verteilt über mehrere Wochen.

Vorbefund — kostenlos, 48 Stunden
Ein Export Ihrer zwanzig größten Lieferanten über zwölf Monate. CSV oder Excel, rund zwanzig Minuten Arbeit für Ihre Buchhaltung. Dazu, wenn möglich, Saldenliste und Offene-Posten-Liste aller Lieferanten — zwei Standardberichte, aus denen Guthaben bei Lieferanten direkt hervorgehen. Sie erfahren, ob etwas drinsteckt, wie viele Fälle es sind — und sehen einen davon konkret, mit Belegnummer und Betrag.
Auftragsverarbeitungsvertrag
Der AVV nach Art. 28 DSGVO wird unterschrieben, bevor wir die erste Datei öffnen. Einen Zugang zu Ihren Systemen brauchen wir nicht. Auf Wunsch läuft das Prüfprogramm auf einem Rechner in Ihren Räumen — dann verlassen Ihre Buchungsdaten den Betrieb gar nicht.
Prüfung aller Kreditoren — Zwischenstand nach zehn Arbeitstagen, Befundliste nach sechs Wochen
Kreditorenbuchungen über vierundzwanzig Monate und Ihre Lieferanten- und Konditionsvereinbarungen. Maschinelle Prüfung auf elf Muster, jeder Treffer einzeln durchgesehen.
Sie geben frei — Fall für Fall
Jeder Befund wird Ihnen vorgelegt, bevor irgendetwas passiert. Wir treten nie in Ihrem Namen gegenüber Ihren Lieferanten auf. Der Fall geht von Ihnen aus, die Arbeit dahinter machen wir.
Rückholung — typischerweise drei bis sechs Monate
Wir liefern Beleg und fertige Formulierung, fassen nach und dokumentieren den Eingang.
Abrechnung — monatlich für den Vormonat
15 % bis 500.000 €, 12 % darüber, jeweils innerhalb der Stufe. Als Rückfluss zählen Zahlungseingang, Verrechnung, Gutschrift und Forderungsverzicht — maßgeblich ist die wirtschaftliche Wirkung, nicht die Form.

Was Sie riskieren: drei Stunden.

Sie geben jeden Schritt frei
Wir fordern nichts eigenmächtig. Sie entscheiden bei jedem einzelnen Fall, ob und in welchem Ton vorgegangen wird.
Ihre Daten bleiben Ihre Daten
AVV nach Art. 28 DSGVO vor der ersten Datei. Ablage getrennt je Kunde innerhalb der EU, keine Weitergabe, Löschung auf Wunsch sofort.
Kein Honorar, keine Vorkasse, keine Bindung
Finden wir nichts, entstehen Ihnen keine Kosten — und Sie haben eine belegte Aussage über den geprüften Zeitraum.
Wir sagen ab, wenn wir nicht passen
Sinnvoll etwa ab 5 Mio. € Umsatz beziehungsweise 3 Mio. € Wareneinkauf und rund achtzig Lieferanten. Darunter sagen wir das vor der Prüfung und nicht danach.

Und danach?

Ein Fund ist für uns nicht das Ende. Belegen, verstehen, verbessern, nachmessen — jeder Schritt nur, wenn der vorige etwas gezeigt hat.

  1. BelegenDer Verlust wird am Einzelfall nachgewiesen — mit Belegnummer, Betrag und Verjährungsdatum. Kein gerechneter Wert.
  2. VerstehenWarum konnte das passieren? Wir prüfen, ob dasselbe Muster an anderer Stelle vorkommt und wodurch es entstanden ist. Erst ein bestätigter Fund öffnet den nächsten Prüfbereich — nicht ein Leistungskatalog.
  3. VerbessernWiederholt sich ein Fehler, beheben wir die Ursache: ein abgegrenztes Projekt zum Festpreis, mit genau einer Kennzahl und einem Termin. Umfang und Preis erst nach dem Befund.
  4. NachmessenZum vereinbarten Termin an denselben Daten. Kein Verbesserungsprojekt ohne Nachmessung — auch nicht, wenn das Ergebnis unbequem ist.

Wenn Sie danach eine laufende Kontrolle neuer Buchungen möchten — nur auf die Muster, die bei Ihnen tatsächlich aufgetreten sind —, sprechen wir darüber. Aber erst, wenn der erste Fund auf dem Tisch liegt. Vorher gibt es nichts zu entscheiden.

Weitere Fragen

Die häufigsten stehen auf der Startseite. Hier die übrigen.

Kann ich nachvollziehen, ob ein Fund wirklich stimmt?
Das müssen Sie sogar. Jede Position der Befundliste trägt Belegnummer, Betrag, Buchungsdatum, den Grund der Beanstandung und das Verjährungsdatum. Sie können jeden Fund in Ihrem eigenen System nachschlagen, ohne uns zu fragen. Wir liefern keine Schätzung, keine Hochrechnung und keine Bewertungszahl — sondern eine Liste, die Ihre Buchhaltung Zeile für Zeile prüfen kann. Was sie nicht bestätigt, wird nicht verfolgt und nicht abgerechnet.
Was passiert nach der Prüfung?
Sie entscheiden, welche Fälle verfolgt werden — einzeln, mit Freigabe. Wir liefern zu jedem Fall die fertige Formulierung und begleiten die Rückholung, typischerweise über drei bis sechs Monate. Danach können Sie es dabei belassen: Es gibt keine Laufzeit, in die Sie hineinrutschen, und keine Verlängerung, die Sie kündigen müssten. Wenn Sie später erneut prüfen lassen wollen, melden Sie sich — zu denselben Bedingungen.
Was heißt „der nächste Prüfbereich“?
Das entscheidet Ihr erster Fund, nicht unser Angebot. Zeigt sich, dass Frachtkosten entgegen der Vereinbarung berechnet wurden, sehen wir uns Ihre Frachtabrechnungen an. Zeigt sich, dass Boni nicht abgerufen wurden, sehen wir uns die übrigen Jahresvereinbarungen an. Zeigt sich nichts, hört es dort auf.

Wir haben keine Liste weiterer Bereiche, die wir Ihnen der Reihe nach anbieten. Genau das wäre der Leistungskatalog, gegen den wir antreten. Jeder weitere Schritt entsteht aus einem belegten Fund — und wird Ihnen einzeln vorgeschlagen, mit demselben Grundsatz: Vergütung nur aus dem, was tatsächlich zurückkommt.
Verdienen Sie an Anbietern mit, die Sie empfehlen?
Nein. Wir nehmen von keinem Lieferanten, Versicherer, Energieversorger oder Softwareanbieter Provision, Vermittlungsentgelt oder sonstige Vergütung — und lehnen entsprechende Angebote ab, auch wenn sie inhaltlich unverfänglich wären. Unsere Einnahmen kommen ausschließlich von Ihnen, ausschließlich als Anteil an dem, was tatsächlich zurückfließt. Das gilt schriftlich und ohne Ausnahme.
Sind Sie am Ende doch Berater?
Nein. Ein Berater verkauft Ihnen eine Empfehlung und ist bezahlt, bevor sich etwas geändert hat. Wir verkaufen keine Empfehlung, sondern einen belegten Betrag — und werden erst bezahlt, wenn er bei Ihnen angekommen ist. Deshalb bekommen Sie von uns keine Präsentation mit Möglichkeiten, sondern eine Liste mit Belegnummern. Wenn Sie danach Rat wollen, geben wir ihn. Aber der Rat ist die Zugabe, nicht das Produkt.
Wie erkläre ich das meiner Buchhaltung?
Mit einem Satz: Geprüft wird nicht, ob richtig gebucht wurde — sondern ob berechnet wurde, was vereinbart war. Das ist ein Unterschied, der Ihre Buchhaltung entlastet statt sie infrage zu stellen. Die Vereinbarung liegt im Einkauf, die Rechnung in der Buchhaltung. Niemand hat beides gleichzeitig auf dem Tisch, und genau deshalb entsteht die Lücke. Wir sprechen in unseren Berichten nie über Personen, sondern über Belege. Wenn Sie möchten, erklären wir das Ihrem Team vorab selbst — in zehn Minuten.
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Leon Osterhus · Lastrup, Niedersachsen · leon@riseon-systems.de · 0151 29891661