Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen RISEON Systems (Inhaber: Leon Osterhus) und seinen Auftraggebern.
RISEON Systems erbringt Dienstleistungen im Bereich E-Commerce-Operations-Analyse, namentlich: Kostenlose Prüfung, Rückholung und Performance-Partnerschaft. Details der jeweiligen Leistung werden im individuellen Angebot festgelegt.
Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftraggebers oder durch beidseitige Unterzeichnung eines Leistungsvertrags zustande.
Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle Informationen und Daten zur Verfügung, die zur Leistungserbringung erforderlich sind (Shop-Zugang lesend, Tool-Stack-Übersicht, Carrier-Verträge, Bestelldaten).
Die Kreditorenprüfung und die erweiterte Kostenprüfung sind unentgeltlich. Eine Vergütung entsteht insoweit ausschließlich als Anteil von 25 % an Beträgen, die vom Auftraggeber schriftlich bestätigt wurden und ihm tatsächlich gutgeschrieben oder erstattet worden sind. Hochgerechnete oder prognostizierte Beträge begründen keinen Vergütungsanspruch.
Abweichend hiervon wird für die tiefe Prüfung im Möbel-Onlinehandel ein Festpreis vereinbart. Er richtet sich nach dem Prüfaufwand (Anzahl beauftragter Spediteure, Standorte und aktiver Lieferanten), nicht nach dem Umsatz des Auftraggebers, und wird vor Beginn der Prüfung schriftlich festgelegt. Er wird erst mit Übergabe des Ergebnisberichts fällig; eine Vorauszahlung wird nicht verlangt. Der Festpreis wird vollständig auf den Vergütungsanteil nach Absatz 1 angerechnet. Übersteigt der Vergütungsanteil den Festpreis, entfällt dieser wirtschaftlich vollständig.
Führt die Prüfung bei vollständiger Datengrundlage im Sinne des § 5 zu keinem belegbaren Fund, erstattet RISEON Systems dem Auftraggeber einmalig 500 € als Aufwandsausgleich für dessen Zeitaufwand. Die Einzelheiten, insbesondere was als vollständige Datengrundlage und als belegbarer Fund gilt, werden in der Rückhol-Vereinbarung schriftlich festgelegt.
Die Durchsetzung gegenüber Dritten (Zahlungsdienstleister, Spediteure, Lieferanten) erfolgt ausschließlich nach vorheriger Freigabe des Auftraggebers im Einzelfall. RISEON Systems tritt gegenüber Vertragspartnern des Auftraggebers nur auf, wenn hierfür eine gesonderte schriftliche Vollmacht erteilt wurde.
Die Haftung von RISEON Systems ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Performance-Partnerschaft-Verträge können nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit (1 oder 3 Monate, je nach Vertragsoption) mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Lastrup, soweit gesetzlich zulässig. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.